Katharina möchte den antiken Schmuck Ihrer Mutter gern in Ehren halten. Ihr Bruder Karl hingegen möchte endlich eine Weltreise machen und hat bereits mit dem Auktionshaus Kontakt aufgenommen …
Die Erfahrung zeigt, eine Erbschaft geht nie unkompliziert über die Bühne. Gut also, wenn man bereits vorher alles regelt, was man regeln kann, um Streit zu vermeiden.
Rechtsanwältin Ira Vinnen ist Fachanwältin für Erbrecht und hilft Ihnen bei der Testamentsgestaltung und sorgt für eine maßgeschneiderte Nachlassplanung. Sie berät Sie im Falle einer Erbschaft und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Erbansprüchen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Sich mit dem eigenen Tod und der Frage, wer was nach dem Ableben bekommen soll, auseinanderzusetzen ist meist ein äußerst sensibles Thema, welches gerne vor sich hergeschoben wird.
Man verkennt dabei oft, dass Regelungen zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten und sonstige Konflikte vermeiden können. Insbesondere in Patchwork-Familien ist die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages dringend zu empfehlen.
Welche Form der Nachlassregelung gewählt wird – Testament oder Erbvertrag, Einzeltestament oder Ehegattentestament, Berliner Testament – kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Für eine maßgeschneiderte Lösung sind wir für Sie da.
Ebenfalls überprüfen wir Ihre bereits errichtete letztwillige Verfügung auf deren Gültigkeit und Aktualität. Wir prüfen, ob alle Eventualitäten von Ihnen bedacht worden sind.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin, damit wir Ihr Anliegen in Ruhe erörtern können.
Sowohl Unternehmer und Gewerbetreibender, als auch Privatperson und Verbraucher sollten sich frühzeitig zu Lebzeiten Gedanken machen, wie der Nachlass verteilt werden soll. Dies kann steuerliche Vorteile haben.
Darüber hinaus eröffnet es Ihnen die Möglichkeit, sich beruhigt zurückzulehnen mit der Gewissheit, Ihren Hinterbliebenen bei der Verteilung des Nachlasses klare Vorstellungen an die Hand gegeben zu haben, um dadurch Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.
Sie können für die Abwicklung Ihres Nachlasses auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der Ihre Wünsche nach Ihrem Tod umsetzt.
Wir beraten Sie umfangreich über die verschiedenen Möglichkeiten, so dass Sie am Ende die beste Lösung in Ihren Händen halten.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin, damit wir Ihr Anliegen in Ruhe erörtern können.
Bei der Nachlassplanung stellt sich oft – beispielsweise aus taktischen oder steuerlichen Gründen – die Frage einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen – etwa auf die eigenen Kinder.
Bei einer solchen lebzeitigen Übertragung von Immobilieneigentum sollte immer berücksichtigt werden, ob ein Nießbrauchvorbehalt eingeräumt und unter welchen Voraussetzungen eine Rückübertragung der Immobilie möglich sein soll. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob die Immobilie selbst- oder fremdgenutzt wird.
Die Vor- und Nachteile, die damit verbundenen Risiken und die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Wenn ein Verwandter stirbt, dann stellt sich oft die Frage, wer eigentlich Erbe geworden ist, wenn kein Testament vorliegt.
Wie erfährt man, wer Erbe geworden ist? Was soll man tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Was gehört überhaupt zum Nachlass und gab es da nicht Konten und Immobilien im Ausland?
All diese Fragen prasseln auf einen nieder und man weiß überhaupt nicht, wo man anfangen soll und an wen man sich wie wenden muss.
Wir helfen Ihnen, den Nachlass zu sichten, alle Fragen über mögliche Erben zu klären, Schulden von Ihnen abzuwenden und die Korrespondenz mit den Behörden und Ämter zu führen.
Gemeinsam bringen wir Ihr Leben schnell wieder ins emotionale Gleichgewicht.
Das Leben ist bunt!
Wenn ein Elternteil in die zweite Runde geht, sich neu verliebt und wieder heiratet und sich dann auch noch mit den eigenen Kindern überwirft, liegen die Nerven blank. Und die Enterbung der eigenen Kinder ist dann nicht weit.
Ein so drastischer Schritt löst Pflichtteilsansprüche aus. Ein Pflichtteilsanspruch bemisst sich nach der Höhe des vorhandenen Nachlasses. Zum Schutz des Erbberechtigten werden grundsätzlich aber auch lebzeitige Schenkungen mitberücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Pflichtteilsanspruch eines unliebsamen Abkömmlings auch geschmälert werden.
Den Pflichtteil hingegen komplett auszuschließen, ist entweder nur freiwillig durch Erklärung eines Pflichtteilverzichts oder aufgrund gestalterischer Kniffe im Testament möglich oder gegen den Willen des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen bestimmter sehr enger Voraussetzungen, die eine Erbunwürdigkeit nach sich ziehen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin, damit wir in Ruhe alle Ihre Fragen erörtern können.
Für den Erblasser besteht die Möglichkeit, in seinem Testament bestimmte Gegenstände an konkrete Personen zu vermachen, ohne dass diese Erben werden oder am sonstigen Nachlass partizipieren.
Vermächtnisnehmer kann eine familienfremde Person sein, aber auch ein Erbe, der möglicherweise bessergestellt werden soll. Nicht verwechselt werden darf das Vermächtnis mit einer Teilungsanordnung, bei welcher der Erblasser eine konkrete Verteilung des Nachlasses oder Teile davon vornimmt.
Sowohl bei der Beratung, ob und wann ein Vermächtnis sinnvoll erscheint, als auch für deren Geltendmachung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Mit dem Tod des Erblassers tritt die Erbfolge ein. Oft ist der Erbe dann gehindert, über den Nachlass zu verfügen oder bestimmte Abläufe in Gang zu setzen.
Bei dem jeweils zuständigen Nachlassgericht muss dann ein Erbschein als Legitimationspapier zum Erbnachweis beantragt werden.
In Erbfällen mit Auslandsberührung kommt ebenfalls die Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses in Betracht.
Wir unterstützen Sie umfangreich in allen Fragen und bei der entsprechenden Beantragung.
Hinterlässt der Erblasser Vermögen im europäischen Ausland, kommt man mit einem deutschen Erbschein nicht weiter. Dieser wird als Erbnachweis nicht akzeptiert.
In solchen Fällen muss ein Legitimationspapier nach europäischem Recht beantragt werden, das so genannte europäische Nachlasszeugnis.
Dieses kann dann für eine Dauer von 6 Monaten zur Abwicklung des Nachlasses im Ausland verwendet werden.
Mit dem Tod tritt die Erbfolge automatisch ein. Eine Erklärung muss hierfür nicht abgegeben werden.
Aber was macht man, wenn der Nachlass überschuldet ist? Kann die Haftung ausgeschlossen werden oder gibt es eine Nachlassinsolvenz. Hier stellt sich dann oft die Frage, ob man überhaupt Erbe sein möchte oder das Erbe lieber ausschlägt. Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht. Die Frist für eine Ausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis.
Versäumt man diese Frist, kommt nur noch eine Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung wegen eines Irrtums in Betracht.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, damit wir in Ruhe Ihre Fragen erörtern können.
Kanzlei Sachsentor
Kanzlei für Familien- und Erbrecht
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