Solange man gesund ist, spielen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine Rolle. Wenn man aber plötzlich aufgrund eines Unfalls nicht artikulieren kann, was man möchte, gibt es ein Problem.
Hierzu dienen die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.
Mithilfe der General- und Vorsorgevollmacht bestimmt man eine oder mehrere Personen, die sich um die Belange kümmern, sobald und solange man hierzu selbst nicht in der Lage ist. Hierbei kann es um Gesundheitsfragen gehen, um Aufenthaltsbestimmung und um Geschäfte des täglichen Lebens.
Mithilfe einer Patientenverfügung hat man zusätzlich die Möglichkeit, genau festzulegen, welchen lebenserhaltenen Maßnahmen erfolgen sollen.
Frau Rechtsanwältin Iris Huth als Spezialistin im Vorsorgerecht und Rechtsanwältin Ira Vinnen als Fachanwältin für Erbrecht helfen Ihnen, eine für Sie maßgeschneiderte Lösung zu finden. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin, damit wir in Ruhe Ihre Wünsche und Vorstellungen erörtern können.
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Kanzlei für Familien- und Erbrecht
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